Freitag, 29.9.2023
Lebenszeitgarantie nach Lust und Laune
Verkäufer und Hersteller dürfen Kunden eine "Zufriedenheitsgarantie" geben – müssen sich dann aber auch an die damit einhergehenden Pflichten halten. Das hat der EuGH am Donnerstag auf Vorlage des BGH entschieden.
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