Freitag, 28.6.2024
Nicht jeder darf in die Künstlersozialkasse
Selbstständige Künstler können unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte ihrer Beiträge zur Sozialversicherung sparen, wenn die Künstlersozialkasse (KSK) sie aufnimmt. Das BSG hat nun näher geklärt, wann eine Flamencotanzlehrerin, eine Tätowiererin und eine Hochzeitsrednerin sowie Zeremonienleiterin einen Anspruch darauf haben – und wann nicht. Mehr lesen