Donnerstag, 10.3.2022
Arbeitslohn aus ziviler Tätigkeit für die ISAF einkommensteuerpflichtig
Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF (International Security Assistance Force/Internationale Sicherungsunterstützungstruppe) in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.  Mehr lesen