Dienstag, 18.1.2022
Kündigung einer Hauswirtschafterin durch nur einen Ehepartner

Wird einer Hauswirtschafterin, die für ein Ehepaar ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig war, nur von einem der beiden gekündigt, ist die Kündigung auch ohne Unterschrift des anderen wirksam. Laut Bundesarbeitsgericht gibt es keine Regel dergestalt, dass immer beide Partner Arbeitgeber sind. Die Darlegungslast dafür liege grundsätzlich bei der Angestellten.

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