Dass gegen einen Landtagsabgeordneten ermittelt wird, ist für die Öffentlichkeit von Interesse – insbesondere, wenn es – wie im Fall des bayerischen AfD-Politikers Daniel Halemba – um den Verdacht der Volksverhetzung geht. Die Staatsanwaltschaft durfte daher in einer Pressemitteilung über den Fall berichten, bestätigt der VGH München.
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