Donnerstag, 22.8.2024
Karlsruhe muss klären: Aussetzungszinsen zu hoch?

Der BFH hält Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat für verfassungswidrig. Diese fallen an, wenn Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg haben und das Finanzamt diesen deshalb nicht weiter aussetzt. Das letzte Wort hat nun das BVerfG.

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