Freitag, 23.12.2022
Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

Ist das konkrete Geburtsdatum einer Person unbekannt, hat sie keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in ihren Personalausweis und Reisepass. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Fall eines in Algerien geborenen Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit entschieden. Damit verbundene Nachteile bei Reisen und im Geschäfts- und Behördenverkehr seien zumutbar.

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