Donnerstag, 1.6.2023
Fahrtenbuchauflage für Halter bei unzureichenden Ermittlungsmaßnahmen rechtswidrig

Eine Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter kommt nur dann in Betracht, wenn die Täterfeststellung nach einem Verkehrsverstoß unmöglich oder unzumutbar ist. Hiervon sei nicht auszugehen, wenn die Umstände dafür sprechen, dass ein am selben Wohnsitz lebendes Familienmitglied als Täter in Frage kommt, so das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Behörde hätte naheliegenden und wenig aufwendigen Ermittlungsansätzen nachgehen müssen. 

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