Dienstag, 21.3.2023
Facebook mit Eilantrag gegen Pflichten nach NetzDG teilweise erfolgreich
Die in § 3b NetzDG vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren festgestellt und insoweit auf das der Anwendbarkeit entgegenstehende, in der E-Commerce-Richtlinie verankerte Herkunftslandprinzip verwiesen. Mehr lesen