Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der gesamten Bearbeitungszeit einer Online-Prüfung intensiv austauscht, kann dafür laut Verwaltungsgericht Berlin wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert werden. Ob die Antworten tatsächlich hilfreich und richtig waren, sei irrelevant.
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