Mittwoch, 16.6.2021
Bareinnahmen-Erfassung in Excel-Tabelle nicht zwingend Kassenführungsmangel

Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle stellt bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Nur bei offenen Ladenkassen sei ein täglicher Kassenbericht erforderlich.

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