Mittwoch, 22.5.2024
EuGH zum SE-Recht: Beteiligungsverfahren muss grundsätzlich nicht nachgeholt werden
Eine SE, die bei ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, kann ohne Beteiligungsverfahren ins Handelsregister eingetragen werden. Was gilt, wenn später Arbeitnehmer hinzukommen, hat nun der EuGH geklärt. Timon Grau und Hermann Rasche über ein überraschendes Urteil, das neue Fragen aufwirft.  Mehr lesen