Ein Beamter beschaffte für den BND hauptsächlich falsche Ausweispapiere. Trotz seines Tarnnamens wussten die anderen Behörden, dass sie es mit dem BND zu tun hatten. Das bloße Führen eines Decknamens alleine reichte dem BVerwG nicht für eine Erschwerniszulage für Agenten im Sondereinsatz.
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