Unternehmen müssen künftig darauf achten, dass bestimmte Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung in der EU und anderswo beitragen. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, ist eine entsprechende Verordnung nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten in Kraft getreten. Seit gestern haben Unternehmen danach 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln zu entwaldungsfreien Lieferketten einzustellen.
Mehr lesenDas Europäische Parlament hat heute die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Danach müssen Unternehmen künftig sicherstellen, dass für bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden. Ferner muss die Einhaltung der Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes nachgewiesen werden.
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