Donnerstag, 21.1.2021
Vermutete Benachteiligung wegen des Geschlechts bei höherem Vergleichsentgelt

Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die widerlegbare Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 21.01.2021 entschieden.

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