Wer im Herbst 2020 aus einem vermeintlichen Corona-Risikogebiet nach Bayern einreiste, musste für zehn Tage in Quarantäne. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die zugrundeliegende Einreisequarantäne-Verordnung nun für unwirksam erklärt. Die Einreise aus einem Risikogebiet begründe noch keinen hinreichenden Ansteckungsverdacht.
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