Donnerstag, 12.11.2020
Elektronische Einkommensteuererklärung kann wirtschaftlich unzumutbar sein

Die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Dies hat der Bundesfinanzhof im Fall eines selbständigen Physiotherapeuten mit geringen Einnahmen entschieden.

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