Mittwoch, 30.11.2022
Mangels Entstellung des Eiermann-Tisches kein Schadenersatz für Erben

Wird die Schutzfähigkeit eines minimalistisch gestalteten Stahlrohrtischgestells durch diagonal angebrachte Kreuzstreben begründet, liegt in einem Tischgestell mit Senkrechtstellung der Streben keine urheberrechtswidrige Entstellung dieses Modells. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und Schadenersatzansprüche der Kinder des bekannten deutschen Architekten Egon Eiermann wegen behaupteter Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts zurückgewiesen.

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