Freitag, 12.5.2023
Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern ist rechtswidrig

Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme zwar Sondernutzungsgebühren erheben, die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.

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