Freitag, 30.10.2020
Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine Quarantäneanordnung "bis auf weiteres" verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 05.10.2020. Geklagt hatte die Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz, in der es zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen war.

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