Mittwoch, 14.2.2024
Keine Mitbestimmung beim Einsatz von ChatGPT über Privataccounts

Regeln für den Einsatz des KI-Systems ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter sind nicht mitbestimmungspflichtig. Wie beim Einsatz eines persönlichen beck-online-Zugangs erhalte der Arbeitgeber, so das ArbG Hamburg, keinen Zugriff auf Daten der Arbeitnehmer.

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