Die AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit dem Eilantrag gescheitert, ihren Abgeordneten Stephan Brandner wieder als Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses einzusetzen. Dessen Mitglieder hatten ihn im November 2019 nach umstrittenen Äußerungen abgewählt. Der Zweite Senat befasste sich allerdings inhaltlich noch nicht vertieft mit dem Organstreitverfahren: Im Rahmen einer Folgenabwägung gälten strenge Maßstäbe, die hier den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht als dringend geboten erscheinen ließen.
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