Freitag, 4.3.2022
Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes

Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall, in dem wegen eines abweichenden Blitzerfotos Zweifel daran bestanden, dass es tatsächlich der Kfz-Halter war, der den Verkehrsverstoß begangen hat.

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