Donnerstag, 14.5.2020
Tarifvertragsklausel über "arbeitsvertragliche Nachvollziehung" des Tarifwerks unwirksam

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liege außerhalb der tariflichen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, entschied das Bundesarbeitsgericht am 13.05.2020.

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