Montag, 15.4.2024
Mitbestimmung bei Einstellung: Betriebsräte müssen auch digitale Unterlagen akzeptieren

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat über eine geplante Einstellung auch unterrichten, indem er den Betriebsräten Einsicht in ein digitales Bewerbungsmanagement-Tool gibt. Papierunterlagen, so das BAG, braucht eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht.

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