Donnerstag, 15.6.2023
Betreten von Räumen in Flüchtlingsunterkünften zwecks Überstellung keine Durchsuchung

Das bloße Betreten des Zimmers einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers ist keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG und daher ohne vorherige richterliche Durchsuchungsanordnung rechtens. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Mehr lesen