Dienstag, 26.3.2024
Kündigung muss nicht telefonisch bestätigt werden

Unternehmen dürfen von ihren Kunden nicht verlangen, eine Kündigung ihres Vertrags telefonisch zu bestätigen. Dies sei unlauter, entschied das LG Koblenz und verurteilte den Internetdienstleister Ionos auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern zur Unterlassung.

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