Muslimische Frauen, die einen Gesichtsschleier auch beim Führen eines Kfz tragen wollen, können eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer beantragen. Einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung haben sie nicht – wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, sagt das OVG Münster.
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