Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seinem ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen. Die Ruhegeldregelung im Arbeitsvertrag sei nicht sittenwidrig, entschied das ArbG Berlin. Augenstein war im Zuge der Krise des ARD-Senders entlassen worden.
Mehr lesen