Dienstag, 9.1.2024
Ruhegeldregelung nicht sittenwidrig: RBB muss für entlassenen Direktor zahlen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seinem ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen. Die Ruhegeldregelung im Arbeitsvertrag sei nicht sittenwidrig, entschied das ArbG Berlin. Augenstein war im Zuge der Krise des ARD-Senders entlassen worden.

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