Freitag, 30.6.2023
Arzneimittelsicherheit hat auch bei tödlich verlaufenden Erkrankungen Vorrang

Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt laut Bundessozialgericht auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. Unerheblich sei, ob die negative Bewertung auf einer aussagekräftigen Studienlage beruht, oder der medizinische Nutzen mit den vom Hersteller vorgelegten Daten nicht bestätigt werden konnte.

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