Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD-Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das VG München sieht genug Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, die eine solche Beobachtung, die neben die durch den Bundesverfassungsschutz tritt, rechtfertigen.
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