Donnerstag, 13.7.2023
Kein Anspruch auf Abgeltung von 6.700 Überstunden

Ein Samtgemeindeoberrat kann keine Abgeltung von 6.700 Überstunden verlangen, die er während seiner Dienstzeit aus eigenem Entschluss im Rahmen der Inanspruchnahme von Gleitzeit angesammelt hat. Für einen solchen Anspruch fehle es an einer dienstlichen Anordnung, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg.

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