Freitag, 16.6.2023
BGH stärkt Fluggastrechte bei verspäteten Anschlussflügen

Wer eine Flugreise mit Umstiegen in einem EU-Land startet, hat bei Verspätungen auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn diese erst bei einem späteren Teilflug jenseits der EU auftritt. Dabei spielt es nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs keine Rolle, ob direkte Anschlussflüge von unterschiedlichen, nicht durch eine besondere rechtliche Beziehung miteinander verbundenen Airlines durchgeführt werden.

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