Donnerstag, 1.12.2022
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf Facebook-Seite löschen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Dies entspricht laut Bundesverwaltungsgericht der geltenden Regelung des Rundfunkstaatsvertrags. Der Entscheidung liegt ein Streit zwischen dem Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und einem Nutzer der Facebook-Seite des MDR zu Grunde. Dieser hatte gegen die Löschung seiner Kommentare geklagt.

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