Dienstag, 16.8.2022
Wurst mit Schweinespeck darf nicht als "Geflügel Salami" bezeichnet werden

Eine fertigverpackte Wurst, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, darf auch dann nicht auf der Vorderseite der Verpackung als "Geflügel Salami" bezeichnet werden, wenn eine korrekte Zutatenliste vorhanden ist. Eine solche Bezeichnung sei irreführend, weil dadurch der falsche Eindruck und damit die Verbrauchererwartung erweckt werde, die Salami enthalte ausschließlich Geflügel, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

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