Zahlen erst seit 1997 elektronisch erfasst
Die Zahlen werden erst seit dem Geschäftsjahr 1997 elektronisch erfasst. Ältere Eilanträge müssten per Hand im Archiv gezählt werden. Die zuständige Stelle geht aber davon aus, dass es auch vorher nie mehr als 271 Eilanträge gab. Vor 2020 hatte der Rekordwert bei 213 (im Jahr 2018) gelegen. Zu den sogenannten verbundenen Eilanträgen, die zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, ist im Jahresbericht 2020 keine Vergleichszahl ausgewiesen.
Nicht nur Verfahren zur Pandemie
Die Kammern bestehen aus nur drei Richterinnen und Richtern der beiden Senate und bearbeiten die allermeisten Verfahren. Worum es jeweils inhaltlich ging, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen. Im Bericht heißt es aber, dass "ein nicht unwesentlicher Teil" der durch die Kammern erledigten Verfahren "Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand hatte". Bedeutend sei außerdem die Bundestagswahl gewesen. So hätten zahlreiche Parteien Beschwerde eingereicht, weil sie nicht zur Wahl zugelassen wurden.
Nur wenige Verfassungsbeschwerden erfolgreich
Insgesamt gingen vergangenes Jahr 5.352 neue Verfahren ein. 5.059 davon waren Verfassungsbeschwerden – das sind ungefähr 95%. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist das ein kleiner Rückgang: 2020 waren es 5.529 Verfahren und 5.194 Verfassungsbeschwerden. Nur ein sehr kleiner Teil der Verfassungsbeschwerden hat Erfolg. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es laut Gericht lediglich 1,85%.