Zeitaufwendige Nachermittlungen erforderlich
Grund für die Aussetzung des Verfahrens seien fehlende Unterlagen aus der Schweiz, aus Luxemburg und aus Israel, die nun beschafft werden sollen. Die zusätzlichen Ermittlungen im Ausland können nach Angaben von Gerichtssprecher Volker Talarowski lange dauern. "Einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren kann man durchaus als realistisch ansehen", sagte er am 17.06.2020. Solange bleibt der Prozess offiziell ausgesetzt.
BGH hob erstes Urteil auf
Mauss selbst bestreitet die Vorwürfe. Der inzwischen 80-Jährige war in einem ersten Verfahren im Oktober 2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof später jedoch aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Bochum zurückverwiesen.