Zwei­ter Straf­pro­zess gegen Ex-Ge­heim­agent Mauss ge­platzt

Der zwei­te Straf­pro­zess gegen den Ex-Ge­heim­agen­ten Wer­ner Mauss ist über­ra­schend aus­ge­setzt wor­den. Das hat ein Spre­cher des Land­ge­richts Bo­chum am 17.06.2020 mit­ge­teilt. Es seien Nacher­mitt­lun­gen im Aus­land er­for­der­lich, die ein bis zwei Jahre dau­ern könn­ten. Da­nach müsse der Pro­zess noch ein­mal kom­plett von vorne be­gin­nen. Mauss wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen 2002 und 2011 rund 14 Mil­lio­nen Euro an Steu­ern hin­ter­zo­gen zu haben.

Zeit­auf­wen­di­ge Nacher­mitt­lun­gen er­for­der­lich

Grund für die Aus­set­zung des Ver­fah­rens seien feh­len­de Un­ter­la­gen aus der Schweiz, aus Lu­xem­burg und aus Is­ra­el, die nun be­schafft wer­den sol­len. Die zu­sätz­li­chen Er­mitt­lun­gen im Aus­land kön­nen nach An­ga­ben von Ge­richts­spre­cher Vol­ker Ta­la­row­ski lange dau­ern. "Einen Zeit­raum von ein bis zwei Jah­ren kann man durch­aus als rea­lis­tisch an­se­hen", sagte er am 17.06.2020. So­lan­ge bleibt der Pro­zess of­fi­zi­ell aus­ge­setzt.

BGH hob ers­tes Ur­teil auf

Mauss selbst be­strei­tet die Vor­wür­fe. Der in­zwi­schen 80-Jäh­ri­ge war in einem ers­ten Ver­fah­ren im Ok­to­ber 2017 zu zwei Jah­ren Haft auf Be­wäh­rung ver­ur­teilt wor­den. Die Staats­an­walt­schaft hatte sechs Jahre und drei Mo­na­te Haft be­an­tragt. Die­ses Ur­teil hatte der Bun­des­ge­richts­hof spä­ter je­doch auf­ge­ho­ben und zur Neu­ver­hand­lung nach Bo­chum zu­rück­ver­wie­sen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juni 2020 (dpa).

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