Zwei neue Richter beim BFH

Die neuen Richter am Bundesfinanzhof heißen Bert Füssenich und Rüdiger Wick. Wie das Gericht jetzt mitteilte, wurden sie mit Wirkung zum 01.11.2018 vom Bundespräsidenten ernannt. Das Präsidium hat Füssenich dem vornehmlich für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständigen Achten Senat zugewiesen. Wick wird Mitglied im Zehnten Senat, dessen Zuständigkeit die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie Streitfälle in den Bereichen der Sonderausgaben und der Alterseinkünfte umfasst.

Vita Füssenich

Bert Füssenich begann nach dem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Oxford, München und Bonn und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat seine richterliche Laufbahn im Jahr 2007 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Landgericht Bonn. Nach zwei Jahren wechselte der promovierte Jurist in die Finanzgerichtsbarkeit, wo er im Juni 2010 zum Richter am Finanzgericht Düsseldorf ernannt wurde. Während seiner finanzrichterlichen Tätigkeit war er von April 2013 bis Juni 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig und seit Anfang dieses Jahres an die nordrhein-westfälische Staatskanzlei abgeordnet.

Vita Wick

Seine berufliche Laufbahn begann Rüdiger Wick nach der Referendarzeit im Oktober 2000 im höheren Dienst der hessischen Finanzverwaltung an den Finanzämtern Offenbach-Land und Darmstadt. 2002 wechselte er in die rheinland-pfälzische Justiz und wurde Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Anfang 2008 nahm Herr Wick seine richterliche Tätigkeit beim FG Rheinland-Pfalz auf. Dort war er – lediglich unterbrochen durch eine zweieinhalbjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH, seit 2015 auch als Präsidialrichter, tätig.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2018.