Vorschlagsrecht für zwei Richterstellen
Die beiden jetzt Ernannten waren von der Bundesregierung im Herbst 2018 im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss, bestehend aus den 16 Justizministern der Länder sowie 16 Bundestagsabgeordneten, vorgeschlagen worden. Deutschland hatte das Vorschlagsrecht für zwei Richterstellen: Zum einen endet die Amtszeit des amtierenden deutschen Richters Alfred Dittrich am 31.08.2019. Zum anderen steht Deutschland nach Abschluss der Umsetzung der dritten Phase der Gerichtsreform, mit der die Anzahl der Richterinnen und Richter am EuG schrittweise verdoppelt wird, das Vorschlagsrecht für eine weitere Richterstelle zu.