Zwei neue deut­sche Rich­ter am EuG

Die Ver­tre­ter der Re­gie­run­gen der EU-Mit­glied­staa­ten haben am 29.05.2019 mit Jo­han­nes Lai­ten­ber­ger, Ge­ne­ral­di­rek­tor der Ge­ne­ral­di­rek­ti­on Wett­be­werb der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on, und Ga­brie­le Stein­fatt, Rich­te­rin am Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men, zwei Deut­sche zum Rich­ter am Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union er­nannt. Wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz mit­teil­te, be­ginnt Ihre Amts­zeit am 01.09.2019 und be­trägt sechs Jahre.

Vor­schlags­recht für zwei Rich­ter­stel­len

Die bei­den jetzt Er­nann­ten waren von der Bun­des­re­gie­rung im Herbst 2018 im Ein­ver­neh­men mit dem Rich­ter­wahl­aus­schuss, be­stehend aus den 16 Jus­tiz­mi­nis­tern der Län­der sowie 16 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten, vor­ge­schla­gen wor­den. Deutsch­land hatte das Vor­schlags­recht für zwei Rich­ter­stel­len: Zum einen endet die Amts­zeit des am­tie­ren­den deut­schen Rich­ters Al­fred Dittrich am 31.08.2019. Zum an­de­ren steht Deutsch­land nach Ab­schluss der Um­set­zung der drit­ten Phase der Ge­richts­re­form, mit der die An­zahl der Rich­te­rin­nen und Rich­ter am EuG schritt­wei­se ver­dop­pelt wird, das Vor­schlags­recht für eine wei­te­re Rich­ter­stel­le zu.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2019.

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