Anerkennung als Mit-Mutter – auch KG wendet sich an Karlsruhe

Nach dem Oberlandesgericht Celle gestern hat heute auch das Kammergericht einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Beschwerdeverfahren sei deshalb ausgesetzt worden, teilte das Berliner Gericht am Donnerstag mit. Die Regelung im BGB, wonach nur in einer heterosexuellen Ehe der Mann Vater eines dort geborenen Kindes sein kann, halte der 3. Zivilsenat des KG für verfassungswidrig, hieß es.

Auch OLG Celle hält Regelung für verfassungswidrig

Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Celle einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern an Karlsruhe verwiesen. Auch die dortigen Richter halten es für verfassungswidrig, dass es in den Paragrafen zur Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar gibt. Das Gericht in Celle sollte eigentlich entscheiden, ob die einjährige Paula rechtlich zwei Mütter hat und diese in die Geburtsurkunde einzutragen sind. Der Fall hatte bundesweites Interesse ausgelöst.

KG sieht Grundrechte von Kind und Ehefrau verletzt

In Berlin will ein verheiratetes Paar erreichen, dass die Ehefrau als Mit-Mutter anerkannt wird. Das in der Ehe geborene Kind war laut Gericht mit einer anonymen Samenspende gezeugt worden. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hatte die Anträge zunächst zurückgewiesen, der Fall ging dann in die nächste Instanz. Die Richter am KG sehen laut Mitteilung bei den derzeitigen Regelungen die Grundrechte des Kindes und der Ehefrau verletzt. Die Ungleichbehandlung von Kindern, die in einer Ehe zweier Frauen geboren werden, könne nicht mehr gerechtfertigt werden.

KG, Beschluss vom 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2021 (dpa).