Zwei BGH-Richter gehen in den Ruhestand

Die Richterin am Bundesgerichtshof Gabriele Hessel und der Richter am BGH Joachim Felsch gehen mit Ablauf des heutigen Tages in den Ruhestand. Hessel war seit dem 31.08.2006 am BGH tätig und gehörte seither dem insbesondere für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Felsch, der seit dem 04.07.2001 Richter am BGH war, gehörte dem insbesondere für Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an.

Vita Hessel

Hessel wurde am 09.05.1959 in Dortmund geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im August 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Während ihrer Proberichterzeit war die promovierte Juristin bei dem Landgericht Lübeck und den Amtsgerichten Ahrensburg, Trittau, Lübeck und Reinbek eingesetzt. 1991 war sie für ein halbes Jahr an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zum Sekretariat des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgeordnet. Von März 1993 bis August 1994 schloss sich eine weitere Abordnung an das Bundesjustizministerium an, in deren Verlauf Hessel im April 1994 zur Richterin am AG ernannt wurde. Nach einer einjährigen Tätigkeit am AG Ahrensburg wurde sie von Oktober 1995 bis Juni 1996 an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht abgeordnet und kehrte danach wieder an das AG Ahrensburg zurück. Im August 2002 wechselte sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht an das LG Lübeck. 2006 nahm sie schließlich die Tätigkeit beim BGH auf. In der annähernd 15-jährigen Zugehörigkeit zum VIII. Zivilsenat hat Hessel nach Angaben des BGH die Rechtsprechung des Senats maßgeblich geprägt.

Vita Felsch

Felsch wurde am 18.09.1955 im thüringischen Altenburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Mai 1983 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem AG Hamburg eingesetzt und wurde dort im Mai 1986 auch zum Richter am AG ernannt. Von dort war er ab Mai 1989 für zwei Jahre an das Strafvollzugsamt der Justizbehörde Hamburg abgeordnet. Im Anschluss an diese Abordnung wechselte Felsch zunächst wiederum im Wege der Abordnung und ab Mai 1992 auf eine Planstelle an das AG Hamburg-Altona. Von September 1994 bis September 1997 schloss sich eine weitere Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH an. Nach seiner Rückkehr in den Landesdienst wurde er noch im September 1997 zum Richter am OLG ernannt und war bei dem Hanseatischen OLG Hamburg Mitglied eines Strafsenats. 2001 wurde Felsch zum Richter am BGH ernannt. Seit dem 01.01.2015 war er stellvertretender Vorsitzender des IV. Zivilsenats. Zudem wurde er für den IV. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. In der Zeit von November 2006 bis Oktober 2018 hatte er zudem das Amt des Schwerbehindertenvertreters der Richterinnen und Richter des BGH inne. In der 20-jährigen Zugehörigkeit zum IV. Zivilsenat habe Felsch die Rechtsprechung des Senats maßgeblich geprägt, betonte der BGH.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2021.