Mehr Befugnisse für Polizei und Ausländerbehörden
Im Kern geht es bei dem Paket vor allem darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, dass weniger Abschiebungen scheitern. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen mit Wohnsitzauflagen und Bußgeldern sanktioniert werden.
Kürzung finanzieller Leistungen für in anderen Ländern anerkannte Flüchtlinge
Ausländer, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind, sollen nur noch zwei Wochen lang Unterstützung erhalten. Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber werden zudem neu sortiert. Arbeitswillige Asylbewerber sollen früher Zugang zu Sprachkursen bekommen - und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur "Geduldete mit ungeklärter Identität", da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.
Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden
Ausländische Fachkräfte werden es künftig leichter haben, nach Deutschland zu kommen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf so genannte Engpassberufe entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, wird grundsätzlich verzichtet. Probeweise wird zudem ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Schließlich verbessert das Gesetz auch die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.
Kritik der Grünen: Paket schadet der Integration
Der für Migration zuständige thüringische Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hielt das Gesetzespaket nicht für gelungen - und zudem für überflüssig. Die geplanten Verschärfungen blockierten die Integration der Menschen und verursachten eine hohe Frustration nicht nur bei den Betroffenen. Die Konsequenzen seien schädlich auch für die Gesellschaft, sagte Lauinger.
Lob von SPD-Politiker Boris Pistorius
Als echten Schritt nach vorne lobte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius das Fachkräftezuwanderungsgesetz. "Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Meilenstein", betonte der SPD-Politiker. Das Gesetz ziehe einen Schlussstrich unter die Debatte, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei. Zuwanderung sei auch zur Absicherung des Wohlstands nötig. Das Gesetz sei zwar richtungweisend, aber auch komplex und könne daher nur ein erster Schritt sein. Weitere Ergänzungen seien nötig - etwa für gezielte Anwerbung von Fachkräften und effiziente Verwaltungsverfahren.
Kritik von der FDP. Stückwerk
Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Joachim Stamp (FDP), überwiegt bei dem Paket der Schatten bei weitem das Licht. Aus fachlicher Sicht bestehe Korrekturbedarf. Es bleibe "Stückwerk", das keinen langfristigen Durchbruch ermögliche. "Mit diesem Migrationspaket können wir es nicht bewenden lassen", sagte er, meinte aber auch: "Es ist in der Tat ein wichtiges Signal, dass sich die Bundesrepublik dazu bekennt, Einwanderungsland zu sein."
Kritik an Abschiebehaft
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nannte es im Bundesrat ein Unding, dass Asylbewerber, denen die Abschiebung drohe, in Gefängnissen untergebracht werden könnten. Die Bundesregierung verstoße sehenden Auges gegen Europarecht, nur weil ihr die Überholung von rechts drohe. Er forderte eine weitreichende Überarbeitung.