Sechs Warengruppen im Fokus
Aufgrund einer sehr intensiven Vorbereitung des eigentlichen Kontrollverfahrens konnte die umfassende Prüfung der Fusion nach Angaben des BKartA bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden. Das BKartA habe im Rahmen der Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht habe es die Warengruppen "Gepäck" (Koffer/Taschen), "Wäsche", "Sport/Outdoor", "Spiele/Spielwaren", "Heimtextilien" sowie "Büro- und Schreibwaren", weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten sei.
Marktanteile nur in wenigen relevanten Warengruppen bei mehr als 25%
Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorrufe, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen würden nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25% liegen.
Hohe Wachstumsraten beim Online-Handel
Darüber hinaus bestehe ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland falle unterschiedlich hoch aus, unterliege aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt 10% jährlich.
Hinreichende Absatzalternativen für andere Hersteller
Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, würden Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere in den Warengruppen "Wäsche", "Heimtextilien" und "Gepäck" eine starke Marktstellung haben. Dennoch stünden Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung. Einige Hersteller hätten die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt werde dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.
Einkaufskooperation Intersport wird möglicherweise noch genauer geprüft
Im Bereich "Sport/Outdoor" sei Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukomme. Das BKartA behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen. Die von der Fusion betroffenen Immobilienmärkte waren nach Angaben des BKartA wettbewerblich unproblematisch. Die Muttergesellschaften der beiden Unternehmen sind Signa Retail beziehungsweise die Hudson Bay Company.