Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrente verlängert

Erwerbsminderungsrenten sollen künftig höher ausfallen. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz am 01.06.2017 in abschließender Lesung beschlossen. Ab 2018 wird die Zurechnungszeit danach schrittweise um drei Jahre verlängert. Rentenansprüche würden also zu einem fiktiven Renteneintritt von 65 hochgerechnet, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Rentenpunkte meist nicht ausreichend für Sicherung des Lebensunterhalts

Jährlich müssten etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können, erläutert die Bundesregierung. Die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte würden meist nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Dafür gebe es die Erwerbsminderungsrente, die berücksichtige, wie sich bei gleichbleibender Berufstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter die Rentenansprüche entwickelt hätten.

Im Schnitt 143 Euro pro Person mehr

Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit nun schrittweise um drei Jahre verlängert werden – von 62 auf 65 Jahre. Die schrittweise Verlängerung werde auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Sobald das Gesetz wirkt, werde sich der durchschnittliche Zahlbetrag der Erwerbsminderungsrente seit 2013 um 143 Euro pro Person erhöhen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.

Mehr zum Thema