Der wegen möglicher Bereicherung an sterbewilligen Kundinnen angeklagte Gründer des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, Ludwig Minelli (85), ist freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft habe keine Geldgier nachweisen können, begründete der Richter in Uster, knapp 20 Kilometer östlich von Zürich gelegen, sein Urteil am 01.06.2018. Dignitas begrüßte die Entscheidung. Die Vorwürfe seien von Anfang an haltlos gewesen.
Gericht: Vereinspräsident darf Verdienst erzielen
Minelli soll bei der Sterbebegleitung von drei Deutschen 2003 und
2010 sehr viel Geld bekommen haben. In einem Fall soll er umgerechnet rund 85.000 Euro als Spende angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, die Frauen aus selbstsüchtigen Motiven zum Suizid verleitet zu haben. Minellis persönliches Honorar von 130.000 Franken (112.000 Euro) im Jahr sei nicht zu hoch, so das Gericht. "Es ist zulässig, wenn der Präsident einen Verdienst erzielt.“
Schweiz erlaubt Sterbehilfe
In der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt. Mehrere Vereine sind dort tätig. Der größte ist Exit. Im Mai kam der Verein Lifecircle in die Schlagzeilen. Mit dessen Unterstützung nahm sich der 104 Jahre alte Botanikprofessor David Goodall in Basel das Leben.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Bubrowski, Nicht der Herr über Leben und Tod, DRiZ 2017, 236
Lamprecht, Strafrechtliche Rechtsprechung des BGH zur Beteiligung an einem freiverantwortlichen Suizid, ZRP 2012, 218
Minelli, Anmerkungen zu "Der praktische Fall: Betäubungsmittel zum Suizid?", vr 2010, 207
Kusch, In Würde sterben - nur im Ausland?, NStZ 2007, 436
Aus dem Nachrichtenarchiv
Schweiz erörtert Einschränkung der organisierten Sterbehilfe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.10.2009, becklink 292247
Schweizer Bundesgericht: Dignitas darf Natrium-Pentobarbital nicht in großen Mengen besitzen und lagern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.04.2009, becklink 279674