Schweiz: Ge­richt spricht Grün­der des Ster­be­hil­fe­ver­eins Di­gni­tas frei

Der wegen mög­li­cher Be­rei­che­rung an ster­be­wil­li­gen Kun­din­nen an­ge­klag­te Grün­der des Schwei­zer Ster­be­hil­fe­ver­eins Di­gni­tas, Lud­wig Mi­nel­li (85), ist frei­ge­spro­chen wor­den. Die Staats­an­walt­schaft habe keine Geld­gier nach­wei­sen kön­nen, be­grün­de­te der Rich­ter in Uster, knapp 20 Ki­lo­me­ter öst­lich von Zü­rich ge­le­gen, sein Ur­teil am 01.06.2018. Di­gni­tas be­grü­ß­te die Ent­schei­dung. Die Vor­wür­fe seien von An­fang an halt­los ge­we­sen.

Ge­richt: Ver­eins­prä­si­dent darf Ver­dienst er­zie­len

Mi­nel­li soll bei der Ster­be­be­glei­tung von drei Deut­schen 2003 und 2010 sehr viel Geld be­kom­men haben. In einem Fall soll er um­ge­rech­net rund 85.000 Euro als Spen­de an­ge­nom­men haben. Die Staats­an­walt­schaft hatte ihm vor­ge­wor­fen, die Frau­en aus selbst­süch­ti­gen Mo­ti­ven zum Sui­zid ver­lei­tet zu haben. Mi­nel­lis per­sön­li­ches Ho­no­rar von 130.000 Fran­ken (112.000 Euro) im Jahr sei nicht zu hoch, so das Ge­richt. "Es ist zu­läs­sig, wenn der Prä­si­dent einen Ver­dienst er­zielt.“

Schweiz er­laubt Ster­be­hil­fe

In der Schweiz ist Ster­be­hil­fe er­laubt. Meh­re­re Ver­ei­ne sind dort tätig. Der grö­ß­te ist Exit. Im Mai kam der Ver­ein Life­cir­cle in die Schlag­zei­len. Mit des­sen Un­ter­stüt­zung nahm sich der 104 Jahre alte Bo­ta­nik­pro­fes­sor David Goodall in Basel das Leben.

Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2018 (dpa).

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