Im Skandal um defekte Zündschlösser ist der Autobauer General Motors (GM) mit seinem Versuch, eventuell milliardenschwere Schadenersatzklagen abzublocken, am 24.04.2017 vor dem US-Supreme Court gescheitert.
Klagen durch GM-Insolvenz nicht ausgeschlossen
Die Entscheidung des Berufungsgerichts bleibt damit bestehen. Dieses hatte geurteilt, dass die Insolvenz von GM nach der Finanzkrise 2009 den Konzern nicht vor Ansprüchen aus der Zeit davor schützt. Denn die Kunden seien vor der Insolvenz nicht angemessen über die defekten Zündschlösser informiert worden.
Verheimlichter Defekt soll zu Dutzenden Todesfällen geführt haben
GM hatte zugegeben, seit 2005 von einem Defekt bei verbauten Zündschlössern gewusst und das von 2012 bis 2014 vor Behörden verheimlicht zu haben. Der Fehler wird mit Dutzenden Todesfällen in Verbindung gebracht.
Redaktion beck-aktuell, 25. April 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
General Motors schließt 900-Millionen-Dollar-Vergleich in Zündschloss-Skandal, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.09.2015, becklink 2001111
USA: General Motors haftet nicht für Todesopfer durch defekte Zündschlösser, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.04.2015, becklink 1038260
US-Insolvenzgericht billigt staatliche Rettung von General Motors, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.07.2009, becklink 284759