Zu wenig Schutz für Hinweisgeber – Deutschland droht Klage vor EuGH

Deutschland droht wegen unzureichenden Schutzes von Hinweisgebern eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission in Brüssel warf der Bundesrepublik am Freitag vor, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben. Deshalb habe man den nächsten Schritt im sogenannten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Andernfalls droht eine Klage vor dem EuGH.

Gemeinsame Regeln zum Schutz von Whistleblowern

Hintergrund ist, dass im Dezember eine Frist für die EU-Staaten auslief, gemeinsame Regeln zum Schutz sogenannter Whistleblower in nationales Recht umzuwandeln. Beim Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte: "Die Verzögerung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzes in nationales Recht ist bedauerlich." Die vorherige Bundesregierung habe zum Ende ihrer Amtszeit keine fristgerechte Einigung erzielen können. "Die neue Regierung hat dieses wichtige Projekt umgehend aufgenommen und wir sind sehr zuversichtlich, in absehbarer Nähe einen wirksamen und bürokratiearmen Entwurf dem Bundeskabinett vorlegen zu können", so der Sprecher.

EU sah sich nach Skandalen zu Neuregelung veranlasst

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt. Die Vorgaben decken unter anderem Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. Konkret ist etwa vorgesehen, dass Whistleblower den Weg, wie sie die Verstöße melden, frei wählen können. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2022 (dpa).