Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Abschiebung des Mannes irrtümlich erlaubt, obwohl am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. "Das war mein großer Wunsch, dass ich noch mal nach Deutschland kommen kann", erklärte F. nach der Landung. "Er fährt jetzt nach Tübingen", sagte Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht. In der Universitätsstadt war für den Abend eine Pressekonferenz geplant. F. hatte im Sommer mehrere Monate in Tübingen gelebt.
Über Bulgarien in die EU gekommen
Er war ursprünglich am 03.06.2017 in Deutschland angekommen. Am 08.06.2017 hatte er Asyl beantragt, war aber abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass er über Bulgarien in die EU gekommen sei – und dass damit gemäß der Dublin-Vorschriften Bulgarien für ihn zuständig sei. Gegen diese Entscheidung hatte der Anwalt Markus Niedworok am 02.08.2017 Einspruch eingelegt. Dennoch war F. am 14.09.2017 von Tübingen nach Bulgarien und von dort am 03.10.2017 nach Afghanistan abgeschoben worden. Das VG Sigmaringen hatte das BAMF am 22.09.2017 aufgefordert, den Mann zurückzuholen.
Pro Asyl rügt Pannen im Asylverfahren
"Wir begrüßen, dass das BAMF die Vorgaben des VG Sigmaringen eingehalten und Hashmatullah F. von Afghanistan nach Deutschland zurückgeholt hat", erklärte Linder. Das Bündnis Bleiberecht forderte aus diesem Anlass generell einen fairen Umgang mit afghanischen Asylsuchenden in Deutschland. Kritik kam auch von der Organisation Pro Asyl, die dem BAMF Pannen beim Asylverfahren vorwarf. Diese hätten zur "rechtswidrigen Abschiebung" von F geführt.
Grünen-Politiker fordert Aufarbeitung
Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in Stuttgart, Daniel Lede Abal, forderte vom BAMF eine "bessere Qualität" bei Entscheidungen. "Es kann nicht sein, dass amtliche Schlampereien über menschliche Schicksale entscheiden", sagte er. F. sei in ein Flugzeug gesetzt worden, obwohl er unter Abschiebeschutz gestanden habe. "Das ist unerhört und muss aufgearbeitet werden", sagte Abal.
Keine Abschiebung nach Bulgarien
F. droht nach seiner Rückkehr keine Abschiebung nach Bulgarien, wie es die Dublin-Verordnung eigentlich vorsieht. "Da die Einreise mit einem Visum erfolgt, welches die deutsche Botschaft in Islamabad ausgestellt hat, ist Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig geworden", teilte das BAMF mit. "Der Antragsteller wird zeitnah einen Anhörungstermin erhalten, in dem er seine verfolgungsrelevanten Gründe darlegen kann."