Letztes Wort: Beate Zschäpe distanziert sich von NSU-Verbrechen

Am Ende des fünf Jahre dauernden NSU-Prozesses hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt distanziert. “Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe“, sagte die Hauptangeklagte am 03.07.2018 in ihrem persönlichen Schlusswort vor dem Münchner Oberlandesgericht. Am 11.07.2018 will das Gericht das Urteil gegen Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des “Nationalsozialistischen Untergrunds“ sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekanntgab.

Zschäpe spricht Entschuldigung aus

In ihrem persönlichen Schlusswort sagte Zschäpe weiter: "Ich wollte und will die Verantwortung für die Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe, und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe. Ich bedauere, dass die Angehörigen der Mordopfer einen geliebten Menschen verloren haben. Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl." Zschäpe will von den zehn Morden und den Bombenanschlägen, die den Ermittlungen zufolge auf das Konto ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehen, immer erst im Nachhinein erfahren haben. Lediglich von Raubüberfällen will sie gewusst und diese gutgeheißen haben. Gestanden hat sie zudem, die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Mundlos und Böhnhardt erschossen sich 2011.

Urteil soll am 11.07.2018 verkündet werden

Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie in Bezug auf die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2018 (dpa).

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