Als letztes Bundesland hat auch Nordrhein-Westfalen die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Damit ist die Glaubensgemeinschaft den großen Kirchen gleichgestellt. Sie könne unter ihren Mitgliedern Steuern erheben oder auch Lehrpläne für einen eigenen Religionsunterricht erstellen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am 06.02.2017 in Düsseldorf. Die umstrittene Religionsgemeinschaft war 2006 in Berlin nach langem Rechtsstreit erstmals von einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden.
BVerwG: Keine Indizien für fehlende Rechtstreue
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor erklärt, es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhielten. Die anderen Länder folgten nach und nach und nahmen eine entsprechende rechtliche Aufwertung vor. Ein Sprecher der Glaubensgemeinschaft erklärte, "ein gutes Verhältnis zu den staatlichen Behörden" sei den Zeugen Jehovas wichtig. Man sei nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. In Deutschland gebe es gut 200.000 Mitglieder.
Kritiker sehen in Zeugen Jehovas autoritäre Sekte
Kritiker sprechen hingegen von einer "autoritären Sekte" und einer "restriktiven Organisation", die blinden Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere.
Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
VG Mainz, Verleihung des Status einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts an Jehovas Zeugen in Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 417
BVerwG, Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Zeugen Jehovas, NJW 2006, 3156
OVG Berlin, Anerkennung der "Zeugen Jehovas” als Körperschaft des öffentlichen Rechts, NVwZ 2005, 1450
Abel, Zeugen Jehovas keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, NJW 1997, 2370
BVerwG, Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Recht, NVwZ 1996, 998